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Amtsträger

Als werden all diejenigen bezeichnet, welche nach deutschem Recht in einem bestimmten Verhältnis zu einer öffentlich, rechtlichen Behörde stehen und von einen öffentlichen Amt bekleidet werden. Diese Verhältnisse können zwischen Anstellung, Aufträgen, Anvertrauen bzw. Diensten bestehen. sind beschränkt haftungsfähig. sind z. B. Richter oder Beamte.

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