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Amtshilfe

Unter ist die zwischenstaatliche Unterstützung zweier Behörden untereinander, zu verstehen. Sie unterliegt generell einer kostenlosen und gebührenfreien Leistung. Deutsche Behörden sind verpflichtet gegenseitige zu leisten, wo bei diese in expliziten Fällen von der ersuchen Behörde abgelehnt werden kann (z.B. bei einen Gesetzesbruch).

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