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Erhält ein von seinen Verein Geldleistungen so unterliegen diese Einkünfte der Steuerpflicht, des Weiteren sind Aufwandsentschädigungen nur dann steuerfrei, wenn diese genau nachgewiesen werden können. Eine Steuerbefreiung für pauschal erstattete Kosten ist nicht möglich.

Tipp!
Listen Sie alle Kosten die anfallen, genausten auf so z.B. bei Reisekosten Grund, Tag und einzelne Kosten der Reise.

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