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Altersteilzeit

Ist der gesetzlich Regelung zum Übergang in den Ruhestand durch staatliche Förderungen. Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit Zuschüsse für die Teilzeitarbeit, zu erhalten welche von der Bundesanstalt für Arbeit geleistet werden. Bedingungen dafür sind:

  • Lohn für die Teilzeitarbeit muss um mind. 20 % erhöht werden
  • Leistung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Arbeitnehmers, durch den Arbeitgeber
  • geleistete Beiträge müssen mind. 90 % des Pflichtbeitrages des Arbeitentgelts für Vollzeit betragen

Alle Leistungen des Arbeitgebers die auf Grundlage der gesetzlichen Reglung gezahlt werden sind prinzipiell steuerfrei. Für die Steuerbefreiung müssen jedoch auch einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Tatsächliche Verfügung des Arbeitgebers über die Beträge des höheren Arbeitsentgeltes und der Beiträge zur Rentenversicherungen
  • Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • die Arbeitszeit um mind. 50 % reduziert wurde
  • Arbeitnehmer muss in den vergangenen 5 Jahren vor Eintritt in die mind. 1080 eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehabt haben
  • Minderung der Arbeitszeit muss mind. bis zum vollenden des 60. Lebensjahres erfolgen

Die Zahlung von Aufstockungsbeträgen durch den Arbeitgeber muss nicht versteuert werden und kann dabei bis zu 100 % des bisherigen Lohnes (netto) durch steuerfreie Leistungen aufgestockt werden. Aufstockungsbeträge sind zwar Steuerfrei jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt was einen höheren Steuersatz zur Folge hat. Die Beiträge zur Höherversicherung unterliegen hingegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

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