Ist der gesetzlich Regelung zum Übergang in den Ruhestand durch staatliche Förderungen. Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit Zuschüsse für die Teilzeitarbeit, zu erhalten welche von der Bundesanstalt für Arbeit geleistet werden. Bedingungen dafür sind:
Alle Leistungen des Arbeitgebers die auf Grundlage der gesetzlichen Reglung gezahlt werden sind prinzipiell steuerfrei. Für die Steuerbefreiung müssen jedoch auch einige Bedingungen erfüllt sein:
Die Zahlung von Aufstockungsbeträgen durch den Arbeitgeber muss nicht versteuert werden und kann dabei bis zu 100 % des bisherigen Lohnes (netto) durch steuerfreie Leistungen aufgestockt werden. Aufstockungsbeträge sind zwar Steuerfrei jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt was einen höheren Steuersatz zur Folge hat. Die Beiträge zur Höherversicherung unterliegen hingegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen