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Altersentlastungsbetrag

Der soll zu einer geringeren Steuerlast, bei Steuerzahlern über 64 Jahren, beitragen. Bedingung um den zu erhalten ist, das der Steuerpflichtige bereits vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet habe muss. Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom Geburtsjahr.

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