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Altenheimkosten

Macht man von einer Unterbringung in einen Altenheim aus altersbedingten Gründen, gebrauch so zählen alle damit verbundenen Ausgaben zu den Kosten privater Lebensführung und sind damit nicht von der Steuer absetzbar. Hat der Grund der Unterbringung in einen Altenheim jedoch mit einer pflegebedürftige oder krankheitliche Ursachen können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Für die Kosten der Unterbringung gelten folgende Grenzwerte:

  • 624 € / Jahr - Steuerpflichtige bzw. Gatte (nicht dauernd getrennt lebend) ist in einen Heim einquartiert und nicht pflegebedürftig
  • 924 € / Jahr - Steuerpflichtige bzw. Gatte (nicht dauernd getrennt lebend) ist in einen Heim einquartiert und ist pflegebedürftig
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