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Alkopopsteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Getränke die überwiegend aus Brandweinhaltigen waren und Zusätzen wie Limo, Zucker oder Süßgetränken (z.B. Cola, Fanta, Sprite) bestehen
  • Getränke die mehr als 1,2 % vol jedoch weniger als 10 % vol Alkohol beinhalten
  • und trinkfertig gemischt in verschlossenen Behältern zum Verkauf angeboten werden

Steuersatz:

  • pro Hektoliter reinen Alkohol - 5,550 €

Erhoben von:

  • Zollverwaltung, Einnahmen stehen Bund zu

Zweck:

  • Schutz junger Menschen vor Alkoholkonsum

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