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Aktivierung

Wird eine Position auf der aktiven Seite der Bilanz bilanziert so nennt man diesen Vorgang . Eine sofortige Minderung des Gewinnes ist bei der eines Gutes, nicht möglich. Eine Gewinnminderung kann erst über die Abschreibung erreicht werden, wenn es sich um ein abnutzbares Gut handelt. Ein Wirtschaftsgut kann nur aktiviert werden wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Wirtschaftsgut kein Verbot zur hat, also aktivierbar ist
  • Wirtschaftsgut muss zum Bilanzstichtag vorhanden sein
  • Wirtschaftsgut Eigentum des Bilanzierenden ist
  • Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen angehört
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