Überlässt ein Arbeitgeber einen seiner Mitarbeiter Aktien zu günstigeren Konditionen oder kostenlos, so werden die erzielten Gewinne begrenzt besteuert. Steuerfrei bleiben diese wenn der Gewinn nicht die Hälfte des Kurses der überlassenen Aktie übersteigt und der Vorteil des Geldwertes 135 € nicht übersteigt. Übersteigt der geldwerte Vorteil diese Höchstwerte so wird dieser als Arbeitslohn erfasst und damit versteuert. Als Berechnungsgrundlage wird der niedrigste Kurs des Tages an dem die Überlassung beschlossen wurde, genommen. Handelt es sich bei der Überlassung um Belegschaftsaktien oder unternehmensfremde Aktien können diese von der Steuer befreit werden wenn:
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen