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Aktien

Als Aktie bezeichnet man das Anteilsrecht an einem Unternehmen (gesellschaft) in Form einer Urkunde. Werden innerhalb einer gesellschaft Gewinne erwirtschaftet hat der Besitzer der Aktie einen Anspruch auf Dividenden (Gewinnanteile). Für Privatbesitzer einer Aktie führen solche Gewinnausschüttungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen bei einen Unternehmen hingegen führen diese zu Betriebseinnahmen und erhöhen somit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Dividenden

unterliegen, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, der Kapitalsteuer das hat zur Folge das der daraus resultierende Ertrag bereits bei der Ausschüttung der Steuer unterliegt.

Dividendenerträge

werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert was zu Folge hat das den Erträgen bereits beim Ausschüttungsunternehmen 25 % Körperschaftsteuer angelastet wird. Dafür müssen die Aktionäre hingegen noch die Hälfte an Steuern auf die Erträge von Dividenden zahlen. Bei der Überschreitung des Freistellungsbetrages hat das Kreditinstitut die Pflicht, 20 % Kapitalertragsteuer von der Hälfte des Ertrages aus Dividenden, an das Finanzamt zu leisten.

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