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Abzugsverfahren

Das verpflichtet im Allgemeinen den Leistungsempfänger die Umsatzsteuer einzubehalten. Als bezeichnet man z.B. den Vorgang bei dem die Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten wird und eine direkte Abführung vom Arbeitgeber an das Finanzamt erfolgt. Dem unterliegen jedoch nicht:

  • die Beförderung von Personen
  • der Tausch bzw. dem Tausch ähnliche Umsätze
  • die Nullregelung
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