Alles Ausgaben die den privaten Lebensstil dienen fallen unter das , demnach dürfen diese Kosten das steuerpflichtige Einkommen nicht reduzieren und auch nicht als Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderkosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Unter das fallen z.B. Kosmetik, Kleidung, Geldstrafen, usw.. Der Geltungsbereich des es erstreckt sich auch über gemischt veranlasste Aufwendungen das heißt, Ausgaben die teils aus privaten und teils aus beruflichten Gründen getätigt wurden. Von der gemischten Veranlassung ausgenommen sind:
Tipp!
Um die Nachweisung beim Finanzamt später zu erleichtern, versuchen Sie die Kosten möglichst schon bei Ihrer Entstehung in private und berufliche zu trennen z.B. durch eine Fahrtenbuchführung.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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