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Abzugsteuern

werden von einen dritten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt, z.B. bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält und direkt an das Finanzamt abführt.

Besteuerungsgegenstand:

  • Einkünfte aus nicht selbstständigen Tätigkeiten – Lohnsteuer
  • (bestimmte) Einkünfte aus Kapitalvermögen – Kapitalertragsteuer
  • Aufsichtsratsvergütung
  • Vergütungen für das Ausüben einer Tätigkeit als:
    • Künstler
    • Berufssportler
    • Schriftsteller
    • Bildberichterstatter
    • Jonalist

(inklusive Vergütung künstlerischer, sportlicher, artistischer Ausführungen)

  • Vergütung für Nutzung bzw. Überlassung der Nutzung beweglicher Sachen sowie das Recht auf Nutzung von Urheberrechten und Schutzrechten (gewerblich)

 

Steuersatz:

  • 30 % - Aufsichtsratsvergütung
  • 20 % - andere Vergütungen
  • Milderungsregelung für - künstlerische, sportliche, artistische Ausführungen im Inland
  • niedrigerer Steuerabzug (gestaffelt) für - Entgelte bis 1.000 €
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