Von einer spricht man wenn bei der Veranlagung des Steuerpflichtigen zur Steuererklärung, von demselbigen noch eine Restschuld zu zahlen ist. Anhand der Verrechnung der Steuerabzugsbeträge mit der Steuerschuld wird die Restschuld ermittelt und ist spätestens bis einen Monat nach Bekanntgabe (3 Tage nach Datum des Bescheides) des Steuerbescheides zu verrichten. Voraussetzung dafür ist das alle Forderungen der Einkommensteuervorauszahlung beglichen sind, denn sonst würde es zu einer sofortigen Fälligkeit führen. Von einem Säumniszuschlag bleiben Sie verschont wenn der Betrag innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlungsfrist beglichen wird, ist die Schonfrist jedoch überschritten worden muss für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % gezahlt werden.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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