Alle Steuerpflichtigen haben das Recht, bei vereinzelten Steuerarten Cent-Beträge ab zurunden, dieses Recht gilt jedoch nicht bei einer des Lohnes bevor die Steuertabellen bzw. der Steuersatz angewendet wurden. Des Weiteren wurde mit Einführung der Kleinbetragsverordnung darauf verzichtet Steuerforderungen bzw. -erstattungen zu leisten wenn diese einen gewissen Höchstwert nicht übersteigen. Daraus resultiert:
Fallen Säumniszuschläge bis zu 5 € an so ist es empfehlenswert diese nicht separat zu entrichten sondern mit der nächsten Steuerforderung, bei Beträgen die unter 1 € und Mahnungen die unter 3 € liegen sollte auf die Erhebung bzw. Erstattung verzichtet werden. Mahnbeträge die eine Volumen von 3 € - 9,99 € haben sollte erst nach Jahresablauf angemahnt werden.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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