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Abrechnungsbescheid

Ein ist ein Akt der Verwaltung und wird besonders bei Konflikten zu Steueransprüchen, meistens auf Beantragung des Steuerzahlers, von der Finanzbehörde erlassen. Demnach finden e ihr Anwendungsgebiet z.B. Ansprüchen auf Rückerstattung falscher Zahlungen, Anspruchsverlust durch Anfechtung oder Anspruchsverlust durch Zahlung. Handelt es sich bei den Konflikten um Abzugsbeträge oder Vorauszahlung wird die Entscheidung der Finanzbehörde durch den Erlass eines es, gegen den jedoch Einspruch erhoben werden kann.

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