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Abflussprinzip

Das beinhaltet die steuerliche Erfassung aller Ausgaben die tatsächlich in dem Jahr abgeführt wurden damit ist das Datum der Rechnung sowie die Fälligkeit irrelevant, die steuerliche Anerkennung erfolgt erst bei "Abfluss" des Geldes also der Zahlung. Erfolgt die Begleichung einer Rechnung durch eine Überweisung so ist das Geld erst abgeflossen wenn die Bank den Auftrag zur Überweisung angenommen hat. Parallel dazu spricht man vom Zuflussprinzip, demnach ist der Betrag erst dann zugeflossen, wenn der Steuerzahler wirtschaftlich über ihn verfügen kann.

vom ausgeschlossen ist:

  • die Zahlung von Lohn
  • die Ermittlung von Gewinn durch einen Vergleich des Betriebsvermögens
  • die Abschreibung
  • die Regelmäßigkeit von Einnahmen
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