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Abfindung

Wird vom Arbeitgeber, auf Grund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, eine einmalige Geldzahlung geleistet so spricht man von einer . Wird das Dienstverhältnis durch Veranlassung des Arbeitgebers oder einen Gerichtsbeschluss beendet wird die von der Steuer befreit, Voraussetzung dafür ist jedoch das folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden:

  • 7.200 € - Alter und Betriebszugehörigkeit sind dabei irrelevant
  • 9.000 € - Alter mind. 50, Betriebszugehörigkeit mind. 15 Jahren
  • 11.000 € - Alter mind. 55, Betriebszugehörigkeit mind. 20 Jahre

Werden die Beträge überschritten so wird nur der Mehrbetrag nach der so genannten Fünftregelung besteuert.

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