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Unterscheidung nach Besteuerungsart

Unterscheidung nach Besteuerungsart:

Direkte Steuern werden direkt vom Steuerschuldner erhoben, dabei sind Steuerschuldner (rechtlich bestimmt) und Steuerträger (tatsächlicher Steuerzahler) personenidentisch (z.B. Steuer für Einkommen, Lohn, Hunde)

Indirekte Steuer werden nicht vom eigentlichen Steuerschuldner geleistet sonder an Steuerträger weiter gegeben welcher die Belastungen wiederum an den eigentlichen Steuerschuldner weiter gibt (z.B. Steuer für Umsatz, Tabak, Mineralöl)

Besitzsteuer gehört zu den Personensteuern und wird auf Einkommen, Ertrag und Vermögen von Personen sowie Unternehmen erhoben. Besitzsteuern werden wie folgt unterschieden:

1) Einkommen:

  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (teils)
  • Einkommenssteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Gewerbesteuer(teils)
  • Körperschaftsteuer

2) Vermögen:

  • Erbschaftsteuer
  • Grundsteuer
  • Kirchensteuer(teils)
  • Vermögensteuer (seit 01.01.1997 abgeschafft)

Verkehrssteuer schließt an die Akte des Rechtsverkehr an, das heißt sie basiert auf der Grundlage zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte und nur an Realakte wie normalen Verbrauch oder Aufwand. Folgende Arten werden unterschieden:

1) Rechtsverkehrsteuer

  • Vermögensverkehrsteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Umsatzsteuer, ohne Einfuhrumsatzsteuer (Schweiz ausgenommen)
  • Feuerschutzsteuer
  • Versicherungsteuer
  • Lotterie-,und Rennwettsteuer
  • Spielbankabgabe
  • Kraftfahrzeugsteuer

2) Wirtschaftsverkehrsteuer (nur in derSchweiz)

  • Zoll
  • Verbrauchsteuern:
    • Tabaksteuer
    • Mineralölsteuer
    • Alkopopsteuer
    • Stromsteuer
    • Schaumweinsteuer
    • Schaumweinsteuer
    • Zwischenerzeugnissteuer
    • Branntweinsteuer
    • Weinsteuer
    • Stromsteuer
    • Schaumweinsteuer
    • Einfuhrumsatzsteuer
    • Biersteuer
  • diverse - z.B. bernische Abfallabgabe

Personensteuer welche auch Subjektsteuern genannt werden, zählen zu den Besitzsteuern und werden auf Vermögen bzw. Einkommen juristischer sowie natürlicher Personen, erhoben. Sie werden anhand von persönlichen Faktoren, wie Alter und Familie festgelegt. Zu den Personensteuern zählt z.B. die Einkommensteuer und die Lohnsteuer.

Realsteuer die Höhe wird durch die Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt. Unabhängig von dem Ertrag der Steuergegenstände werden Grund, Boden und Gewerbe besteuert. Realsteuern werden auch Objektsteuern genannt und wie folgt bezeichnet:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A und B
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