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Steuersystem in Deutschland

Die Zusammenfassung von Verwaltung, Rechtssprechung und steuerlicher Gesetzgebung in Deutschland, bezeichnet man als Deutsches Steuersystem. Es wird von der Verfassung vorgegeben und legt in Artikeln 104a ff GG folgendes fest:

  • Steuergesetzgebungshoheit Bestimmung der rechtlichen Grundlagen der Steuererhebung
  • Steuerertragshoheit wer die Steuereinnahmen erhält
  • Steuerverwaltungshoheit Festsetzung und Einzug der Steuern
  • In § 3 AO der Abgabeordnung werden Steuern als Geldleistungen definiert, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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