Der Lohnsteuerabzug sowie Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers. Diese ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Das Einkommensteuergesetz verzeichnet 6 verschiedene . Verwendet ein Arbeitgeber im Unternehmen keine maschinelle Lohnabrechnung wird die Lohnsteuer anhand einer so genannten Lohnsteuertabelle ermittelt. In der Lohnsteuertabelle ist für jede Lohnstufe und Steuerklasse die Lohnsteuer verzeichnet die schließlich vom Bruttolohn abgezogen wird und bei jeder Lohnabrechnung vom Arbeitgeber einbehalten wird.
So genannte Freibeträge (auf Lohnsteuerkarte eingetragen) werden vorher vom steuerpflichtigen Lohn abgezogen, wobei die endgültige Steuerschuld erst nach Ablauf eines Kalenderjahres durch eine Einkommensteuerveranlagung festgestellt wird. Die einbehalten Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet dabei wird zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückgezahlt. Ist die festgesetzte Einkommensteuer jedoch höher, wird nach gezahlt.
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