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Auch Fahrradfahrer sollten sich vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schützen. Bei einem selbst verschuldeten Zusammenstoß haftet ein Radfahrer genau wie ein Auto- oder Motorradfahrer für den entstandenen Schaden; beispielsweise, wenn er beim Abbiegen einen Fußgänger übersieht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt den so entstandene Personen- und Sachschaden ab. Ferner empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die den Radfahrer schützt, falls er selbst zu Schaden kommen sollte.
Fahrräder sind auch ein beliebtes Diebesgut. Nach Schätzungen der Deutschen Versicherer (GDV) werden jährlich 275 000 versicherte Fahrräder gestohlen. Um sein Rad vor Dieben zu schützen, muss es stets gut angeschlossen sein. Am besten wird es mit einem stabilen Ketten- oder Bügelschloss an fest verankerte Gegenstände gekettet.
Zu meiden sind große Fahrradabstellplätze wie an Bahnhöfen, da Diebe sich dort häufig unbeachtet betätigen können. Viele Gemeinden und Polizeistationen bieten die Möglichkeit der Codierung. Dabei wird ein spezieller Zahlen- und Buchstaben-Code in den Rahmen des Rades eingeritzt. Auf diese Weise kann beim Auffinden des Zweirads der Halter identifiziert werden.
Für einen geringen Aufpreis kann das Rad über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Das Fahrrad ist jedoch nur dann versichert ist, wenn es sich nachts in einem abgeschlossenen Raum wie in der Garage oder einem Keller befindet.
Wer gerne mit dem Rad in den Urlaub fährt, kann sein Zweirad entsprechend zur Kfz-Versicherung mit einem Schutzbrief sichern. Hierbei werden entstehende Kosten durch einen Unfall, einen Diebstahl oder durch eine Panne abgedeckt. Transport-, Versand- oder Verschrottungskosten werden auch durch den Schutzbrief ersetzt.
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