Unsere Kunden sparen durchschnittlich 130 Euro im Jahr!
*Privat-RS, Single 30 Jahre, Vers.summe 500.000 Euro, SB 150 Euro
0800 - 589 589 0, Mo - Fr: 8.30 - 22.00 Uhr Sa: 10.00 - 18.00 Uhr
Hausbesitzer oder Mieter sollten sich richtig gegen Wetterschäden absichern und Immobilie bzw. den eigenen Hausrat mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung schützen. Durch die Kombination beider Versicherungen ergibt sich dem Bund der Versicherten zufolge für Eigenheim oder Wohnung ein wirkungsvoller Schutz für "drinnen und draußen". Die Wohngebäudeversicherung sichert äußere Schäden durch Sturm am Haus, beispielsweise an Fassaden, Fenster, Türen und Dach. Versichert sind zudem Anbauten und Installationen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie etwa Außenjalousien. Allerdings greift die Versicherung erst ab Windstärke acht. Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden in der Leistungspflicht sein, wenn Hausrat im geschlossenen Gebäude beschädigt wurde. Für Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, oder Witterungsniederschläge gilt der Versicherungsschutz sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung allerdings nicht. "Vollgelaufene Keller" sind also nicht versichert. Das gilt als Elementarschaden, für den ein gesonderter Versicherungsschutz vereinbart werden muss.
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