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Schmerzensgeld bei Unfallversicherung

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Schmerzensgeld bei der Unfallversicherung beantragen

Das Schmerzensgeld bei der Unfallversicherung ist eine Leistungsart, welche es nur innerhalb einer privaten Unfallversicherung gibt. Allerdings ist es von der Versicherungsgesellschaft abhängig, ob das Schmerzensgeld beinhaltet oder als Zusatzbedingung erhältlich ist. Bei der Berechnung bewertet die Versicherungsgesellschaft nach einer Schmerzensgeldtabelle. In dieser wird exakt aufgelistet, welche Leistungen von der Versicherungsgesellschaft erbracht werden, wenn eine Verletzung vorliegt. Diese legt dann auch fest, wie viel Schmerzensgeld beantragt werden darf. Absicherungen sind in der Tabelle in Prozent angegeben. Bei einem Kniegelenkbruch kann der Versicherte bis zu 80 Prozent Schmerzensgeld erhalten. Bei einem Armbruch sind es laut der Liste nur 60 Prozent.

Gilt ein Schutz der Versicherung auch im Ausland?

Nicht bei allen Versicherungsgesellschaften ist es offensichtlich, dass eine Unfallversicherung auch im Ausland gültig ist. Dies sollte jedoch bei dem Vertragsabschluss beachtet werden. Bei den meisten Versicherungen ist es so geregelt, dass der Versicherungsschutz weltweit gültig ist. Allerdings sind alle Unfälle ausgenommen, welche durch einen Bürgerkrieg oder Kriegsereignisse verursacht worden sind. Sollte sich der Versicherungsnehmer nicht sicher sein, ob die Beantragung von Schmerzensgeld bei der Unfallversicherung auch im Ausland erfolgen kann, so sollte bei der Versicherungsgesellschaft noch einmal nachgefragt werden. Im Normalfall sind alle Leistungen bereits in den normalen Beitrag hineingerechnet. Die Beiträge an sich können von dem Versicherungsnehmer monatlich, vierteljährlich oder ganzjährig gezahlt werden. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)

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