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Zweitwagenrabatt

Meldet ein Autofahrer einen Zweitwagen auf seinen Namen an, erhält er von seiner Kfz-Versicherung einen Zweitwagenrabatt. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, er zahlt vom Tag der Zulassung an für seinen Zweitwagen einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe, in der sich der Zweitwagenrabatt bewegt, ist bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich geregelt. Besonders interessant ist der Zweitwagenrabatt für Familien, in denen die Kinder erstmals ein eigenes Auto bekommen. Wird die Kfz-Versicherung auf den Namen der Eltern abgeschlossen, kommt der Nachlass für ein zweites angemeldetes Auto zum Tragen und die anfänglich sehr hohen Versicherungsprämien für Fahranfänger können so umgangen werden. Eine Übertragung des Rabatts auf die eigenen Kinder kann dann erfolgen, wenn der Zeitpunkt erreicht wurde, zudem das Kind sich die Rabattstaffel aufgrund von schadenfrei gefahrenen Jahren selbst erworben hätte. Es gibt Versicherer, die besondere Eltern-Kind-Regelungen bei der Versicherungsprämie für einen Zweitwagen verwenden, auch wenn das Kind als Versicherungsnehmer auftritt.

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