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Vorsteuerabzugsberechtigung

Unternehmen, die mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung ausgestattet sind, können die Mehrwertsteuer ihrer bezogenen Waren und Leistungen beim Finanzamt geltend machen. Ein Unternehmer zahlt beispielsweise eine Rechnung für Waren in Höhe von 1.000 Euro plus einer Umsatzwertsteuer in Höhe von 190 Euro bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die 190 Euro sind die Vorsteuer, die bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden und eine zu zahlende Umsatzsteuerlast vermindern. Wenn ein Unternehmer mehr Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen hat, als er an Umsatzsteuer einnehmen konnte, kommt es zu einem Vorsteuerüberhang. Diesen Differenzbetrag erhält er vom Finanzamt zurück. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung gibt es für bestimmte Firmen, Institutionen und weitere gewerblich Tätige nicht. Dies betrifft unter anderem Banken und Ärzte. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung führt bei einem Unfall und der anschließenden Reparatur dazu, dass die Mehrwertsteuer vom Versicherer nicht ersetzt wird. Der private Versicherungskunde erhält die Mehrwertsteuer komplett erstattet. Ein Versicherter muss seiner Versicherung wahrheitsgemäß mitteilen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, sonst droht die Leistungsverweigerung.

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