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Vorläufiger Versicherungsschutz

Vorläufiger Versicherungsschutz oder auch die vorläufige Deckung tritt in Kraft, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag gültig ist. Er wird durch einen rechtlich selbstständigen Versicherungsvertrag geregelt und ist dem eigentlichen Vertrag vorgeschildert. Vorläufiger Versicherungsschutz beinhaltet weniger strikte Dokumentations- und Beratungspflicht für das Versicherungsunternehmen. Die Beendigung des Vorversicherungsschutzes ist dabei denkbar einfach, er endet gleichzeitig mit Beginn des vollen Versicherungsschutzes und dem Inkrafttreten des Hauptversicherungsvertrages. Vorläufiger Versicherungsschutz für eine Kfz Versicherung beginnt beispielsweise mit der Zulassung des PKW als Vorvertrag für die Kfz Haftpflichtversicherung um 0:00 Uhr des Zulassungstages. Fernabsatzverträge, also Verträge, die ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind, sind jedoch von der vorläufigen Deckung ausgeschlossen. Bei ihnen beginnt der Hauptversicherungsvertrag sofort. Neben der Kfz Versicherung findet man die vorläufige Deckung auch für eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die vorläufige Deckung eines Versicherungsvertrages beginnt mit dem Zahlen des ersten Versicherungsbeitrages oder mit dem Erteilen einer Einzugsermächtigung zugunsten des Versicherungsunternehmens.

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