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Versicherungsort

Der Versicherungsort wird auch häufig als der Risikoort bezeichnet. Dabei handelt es sich um den Ort bzw. um die Anschrift, an welcher sich die versicherte Person, das zu versichernde Objekt oder der Gegenstand befindet. Dieser Ort kann in einigen Fällen von der regulären Postanschrift abweichen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Wohnungseigentümer eine Wohnung vermietet und diese versichern möchte. In diesem Fall wäre der Versicherungsort die Anschrift der vermieteten Wohnung, und die Beitragsrechnung sowie der Versicherungsschein für die abgeschlossene Wohngebäudeversicherung werden an die private Anschrift des Versicherten versendet. Dabei bezieht sich der versicherte Ort nicht nur auf die im Vertrag genannte Wohnung, sondern auch die dazugehörigen Räume wie die nicht zu Wohnzwecken genutzten Kellerräume, die Dachbodenräume oder auch etwaige andere Nebengebäude, die zur Wohnung gezählt werden können, zählen zum bezeichneten Versicherungsort. Davon sind allerdings alle gewerblich oder beruflich genutzten Wohnräume ausgenommen, nicht aber das häusliche Arbeitszimmer.

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