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Sportboot Haftpflichtversicherung

Eine Sportboot Haftpflichtversicherung ist keine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für private Sportbooteigner. Im Ausland ist sie oftmals eine Pflichtversicherung. Abgesichert wird in Abhängigkeit vom Vertragsumfang die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten, die aus dem Halten, dem Besitz und der Verwendung eines Wassersportfahrzeugs resultiert. Die Haftpflicht schützt den Versicherten vor möglichen Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen ihn erheben. Der Versicherer übernimmt bei Eintreten eines Schadensfalles die Erledigung aller Formalitäten, die sonst vollständig auf dem Versicherungsnehmer lasten würden. Auch die Rechtmäßigkeit eines geforderten Schadensersatzanspruches wird geprüft. Besteht der Anspruch zu Recht, erfolgt die Wiedergutmachung des Schadens durch die Zahlung von Geld. Unzulässige Ansprüche werden abgewehrt. Bei einem erforderlich werdenden Rechtsstreit vor Gericht trägt der Versicherer die Kosten. Die Sportboot Haftpflichtversicherung erstreckt ihren Versicherungsschutz nicht nur auf den Versicherten, sondern auf weitere berechtigte Personen (verantwortliche Bootsführer, weitere zur Bedienung Berechtigte). Nicht versichert sind generell jene Schäden, die Versicherte selbst erleiden, da lediglich die Haftpflichtansprüche zum Leistungsumfang gehören.

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