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Solvabilität

Die Bezeichnung Solvabilität umschreibt die finanzielle Situation einer Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Eigenmittel. Dabei gibt der Gesetzgeber Richtlinien vor, die sich am allgemeinen Versicherungsrecht orientieren. Grundsätzlich soll die Solvabilität ausdrücken, wie viel Eigenkapital eine Versicherung aufbringen kann, um Schäden der Versicherten zu regulieren. Hierbei lautet die Regel: je höher die Eigenmittel, desto höher die Solvabilität. Dies erhöht das Sicherheitspotenzial der Versicherungsnehmer, sodass der Versicherer ausreichend in Leistung treten kann. Jedoch gilt auch, dass die Versicherungsgesellschaften Schäden eher selten aus dem Eigenkapital regulieren, sondern sich ihrerseits über Rückversicherungen absichern. Daher ist es für Versicherungsnehmer in erster Linie wichtig, eigene Anforderungen an den individuellen Versicherungsschutz zu stellen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Waren in früheren Zeiten Solvabilitätsvorschriften lediglich für Erstversicherer von Bedeutung, so müssen seit dem 1. Januar 2005 auch Rückversicherer bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Kapitaldeckung erfüllen. Als neutrale Aufsicht überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt, die ausreichende Höhe des Deckungskapitals einer Versicherungsgesellschaft.

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