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Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge

Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge werden auch als Leihwagen oder im amtlichen Sprachgebrauch als Mietwagen für Selbstfahrer bezeichnet. Sie können von Kunden unter anderem als PKW und LKW sowie als Trike, Motorrad oder Boot gemietet werden. Die Fahrzeuge kann der Mieter oder ein von ihm Beauftragter fahren. Eine Mietwagenklassifizierung bestimmt einen Mietpreis, der für die Dauer der Vermietung an den jeweiligen Eigentümer zu bezahlen ist. Die Rechtsschutzversicherer dulden einen vorübergehenden Gebrauch von gemieteten Fahrzeugen im Rahmen des bestehenden Verkehrsrechtsschutzes für eigene Fahrzeuge. Normalerweise werden vom Verkehrsrechtsschutz nur eigene Fahrzeuge erfasst. Der längerfristige Gebrauch gemieteter Fahrzeuge bedarf einer zusätzlichen Versicherung. Wenn gewerblich Fahrzeuge vermietet werden, müssen alle Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge haftpflichtversichert und für den Zweck einer Vermietung zugelassen sein. Außerdem müssen sie jedes Jahr zur TÜV-Untersuchung. Wer einen Sportwagen mietet, muss damit rechnen, ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein, da diese Wagen bei einer Vermietung keine Deckung von einer Haftpflichtversicherung erhalten. Wer ein Fahrzeug mietet, findet im Fahrzeugschein den Eintrag Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge.

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