Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Kosten bei einem Schadensfall, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Versicherungen übernehmen dann nur die Kosten, die darüber hinausgehen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann ein bestimmter Geldbetrag oder ein prozentualer Anteil am Schaden sein und wird vertraglich festgelegt. Außerdem wird im Versicherungsschein festgehalten, ob die eigene Beteiligung pro Schadensfall oder jährlich gilt. Die Versicherungsprämien werden durch die Eigenbeteiligung deutlich günstiger.Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen von ihren Versicherten u. a. folgende Selbstbeteiligungen:
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