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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein Bestandteil des Schadenersatzes und umfasst die nicht materiellen Schäden. Es wird gezahlt bei körperlichen Schäden, bei psychischen Belastungen und psychischen Schäden. Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden kommt, kann er vom Verursacher meist ein Schmerzensgeld verlangen. Geld als Ausgleich, Sühne und Genugtuung gibt es unabhängig von Leistungen aus einer eigenen Unfallversicherung oder von einer Schadensregulierung materieller Schäden am Fahrzeug oder Vermögen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Festlegung von Schmerzensgeld wird von mehreren Faktoren bestimmt. Dazu gehören die Unfallursache, die Schwere und die Folgen der Verletzung sowie das Verhalten der Gegenseite. Ein Mitverschulden verringert gegebenenfalls die Ansprüche. Bei einer Verletzung nach einem Verkehrsunfall wie Schleudertrauma mit einmonatiger Arbeitsunfähigkeit werden 1.200 Euro angesetzt. Die Amputation eines Unterarmes mit folgender Schwerbehinderung von 100 Prozent kann etwas mehr als 65.000 Euro bedeuten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann der Anwalt das Schmerzensgeld erhöhen, wenn sich die gegnerische Versicherung mit der Regulierung unnötig Zeit lässt.

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