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Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht ist ein juristischer Begriff, der seine Bedeutung im Bereich des Schadenersatzes zum Beispiel bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder der eigenen Vollkaskoversicherung erlangt. Das Quotenvorrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Geschädigte den Schaden zunächst – zumindest teilweise - durch seine Versicherung ersetzt bekommen hat. Generell übernimmt zunächst die Versicherung – ob privat oder gesetzlich – die Schadenregulierung im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Reicht jedoch der Ersatzanspruch, den der Geschädigte hat, nicht aus, um den Anspruch vollständig zu befriedigen, muss auch der Schadenverursacher noch zahlen. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn die Haftungshöchstgrenzen überschritten worden sind. Geht man zum Beispiel davon aus, dass einem Geschädigten durch einen Unfall Krankheitskosten in einer Höhe entstehen, die durch die Versicherungsleistung nicht abgedeckt sind, muss dafür gesorgt werden, dass der Geschädigte nur den Anteil gegen den Schadenverursacher geltend macht, der nach Abzug der Versicherungsleistung und der Mithaftung übrig bleibt.



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