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Prämienanpassungsklausel

Mit der Prämienanpassungsklausel (Beitragsanpassungsklausel) wird festgelegt, dass eine Versicherung die Prämien für ihre Versicherung anpassen darf. Üblich sind solche Anpassungen z. B. bei der Hausrat- und Gebäudesachversicherung. Die prozentuale Höhe der Anpassung von Versicherungssumme und Prämie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und dient dazu, die Teuerungsrate (Inflation) auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass der Versicherungsschutz im Laufe der Jahre zu niedrig wird, um einen eingetretenen Schadensfall komplett zu regulieren.Daneben gibt es Versicherungen, die ihre Prämien u. a. von der Häufigkeit von Schadensfällen abhängig machen. Werden mehr Schäden in einem bestimmten Zeitraum gemeldet, wird die Höhe der Prämien angehoben. Kommt es zu weniger Schadensmeldungen, sinkt die Prämie. Das ist z. B. bei der KFZ-Haftpflicht, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung üblich, deren Prämienhöhe sich nach den im letzten Jahr ermittelten regionalen Schadensklassen richtet. Eine besondere Prämienanpassungsklausel gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Sollten die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten überschreiten, haben Krankenversicherer das Recht, Zusatzbeiträge von den Versicherungsnehmern einzufordern.

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