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Neuwerterstattung

Eine Neuwerterstattung bezieht sich auf das Ersetzen des tatsächlichen neuen Wertes eines Objektes. Die klassische Hausratversicherung ist eine Variante, bei der dieses Kriterium greift, sofern es Gegenstand der Versicherungspolice ist. Wird beispielsweise ein Elektrogerät durch einen Kurzschluss oder einen Brand zerstört, erhält der Versicherungsnehmer den neuen Wert erstattet, den das Gerät zum Zeitpunkt des Erwerbs gekostet hat. Eine mögliche Wertminderung durch den altersbedingten Gebrauch ist hierbei nicht relevant. Andere Bedingungen hinsichtlich einer Neuwerterstattung gelten, wenn eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen wurde. Die Wertbestimmung ergibt sich hierbei durch eine mathematische Gleichung, die unterschiedliche Bewertungskriterien einbezieht. Vielfach basieren Wohngebäudeversicherungen auf diesem Berechnungsprinzip. So wird der aktuelle Immobilienwert aus dem Kauf- oder Baupreis wie auch einer Bewertung durch spezielle Sachverständige ermittelt und mit dem Baupreisindex vom Statistischen Bundesamt multipliziert. Insbesondere bei teuren Elektronikgeräten, die vielfach einer hohen Wertminderung ausgesetzt sind, lohnt sich eine Absicherung über die Neuwerterstattung im Schadensfall.

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