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Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehört zu den bekanntesten deutschen Bundesoberbehörden. Seit August 1951 nimmt es wichtige Aufgaben rund um das Thema Verkehrssicherheit wahr. Bekannt ist der Dienstsitz Flensburg in Schleswig-Holstein (genannt auch Flensburger Punktekartei, Verkehrssünderdatei). Seit 1990 gibt es einen zweiten Dienstsitz in der sächsischen Stadt Dresden. Seitdem kann über die gesammelten Daten der ehemaligen DDR-Behörde Kraftfahrttechnisches Amt (KTA) verfügt werden. Rund um alte DDR-Fahrzeuge können Fragen und Anträge (beispielsweise bei verloren gegangener Betriebserlaubnis) gestellt werden. Oberster Dienstherr der Behörde ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist verantwortlich für Genehmigung neuer Fahrzeugtypen und die Führung des Verkehrszentralregisters und des Zentralen Fahrerlaubnisregisters. Seit März 2008 ist es möglich, dass die Daten für eine An- und Ummeldung eines Fahrzeuges auf elektronischen Weg zwischen Behörden (zuständige Zulassungsbehörde am Wohnort, Kraftfahrt-Bundesamt) und Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Damit entfällt oftmals der bis dahin übliche Versicherungsnachweis in Papierform (gilt für alle am elektronischen System angeschlossenen Zulassungsstellen).

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