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Konkurs

Konkurs bezeichnet ein gerichtliches Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zur Anwendung kommt. Gläubiger erhalten aus der verfügbaren Konkursmasse des Schuldners anteilig Forderungen erstattet. Vor dem eigentlichen Konkurs steht das Konkursverfahren, bei dem Unternehmenswerte zur Gewinnerzielung eingesetzt werden und diese Überschüsse an Gläubiger abgeführt werden. Die Rechtsform des insolventen Unternehmens entscheidet, ob sich die Verwertung auch auf das private Vermögen der Schuldner erstreckt. Eine offizielle Anerkennung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens erfolgt durch einen Richter, der den Konkurs ausspricht. Das für den Unternehmenssitz zuständige Amtsgericht bestellt einen Verwalter, der die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Arbeitgeber zu gewährleisten hat. Bei einem Fall von Konkurs eines Versicherungsunternehmens wird der Erlös aus der Verwertung von vorhandenem Vermögen in erster Linie dazu verwendet, Forderungen aus den Versicherungsverträgen auszugleichen. Einige Sachversicherungen wie Rechtsschutz- und Hausratsversicherungen sind von dieser Verfahrensweise ausgenommen, da diese kurze Kündigungsfristen und relativ geringe Prämien aufweisen.

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