Unter den Kaufnebenkosten werden alle Kosten verstanden, die zusätzlich zum Kaufpreis eines bebauten oder unbebauten Grundstücks anfallen. Das betrifft in erster Linie die Notarkosten. Bei Grundstückskäufen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels sind an das Grundbuchamt Gebühren zu zahlen. Der Staat verlangt vom Käufer eine Grunderwerbssteuer und an den Makler, der bei der Vermittlung des Kaufs mitgewirkt hat, muss die Maklercourtage gezahlt werden.Die Höhe der Kaufnebenkosten sollte nicht unterschätzt und bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens mit eingeplant werden. Die einzelnen Posten berechnen sich nach dem Kaufpreis:
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