Beim Integralfranchise ist ein Selbstbehalt vereinbart, bis zu dem ein Versicherter jegliche Schäden selbst ausgleicht. Treten Schäden über der vereinbarten Summe auf, ersetzt diese der Versicherer vollständig. Bei dieser Variante der Selbstbeteiligung braucht das Versicherungsunternehmen keine Kleinschäden zu regulieren. Es entfällt insbesondere ein hoher kostenintensiver Verwaltungsaufwand. Vom Versicherten werden lediglich Schäden oberhalb eines Selbstbehaltes gemeldet. Ist beispielsweise eine Selbstbeteiligung bei einem Schadenfall mit einem Betrag von 500 Euro festgelegt, trägt der Versicherte Schäden bis zu dieser Höhe immer selbst. Liegt ein Schaden über 500 Euro, bezahlt der Versicherer die komplette Summe. Die Integralfranchise als Form der Selbstbeteiligung war lange Zeit nur bei Industrieversicherungen zu finden. Im Rahmen der Unfallversicherung kann der Beitrag durch Integralfranchise gesenkt werden. Bei speziellen Versicherungsunternehmen ist es möglich, eine Versicherungsleistung erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 bis 50 Prozent zu vereinbaren. Der schlimmste anzunehmende Fall (worst case) kann relativ preiswert versichert werden.
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