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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem vor Gericht eine Klage für einen Rechtsstreit in erster Instanz eingereicht werden kann. Der allgemeine Gerichtsstand ist für natürliche Personen deren Wohnort. Für Behörden und juristische Personen, zum Beispiel eine OHG oder GmbH, ist der Firmensitz maßgebend. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Kommt es zum Beispiel wegen eines Immobilienkaufs zu einer Klage, ist das Gericht zuständig, in dessen Bereich die Immobilie liegt. Oft versuchen Firmen, in ihren allgemeinen Geschäftsverbindungen einen bestimmten Gerichtsstand festzulegen. Das ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Wenn überhaupt, können sich nur juristische Personen untereinander auf ein bestimmtes Gericht einigen.Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in einem Rechtsstreit unabhängig vom Sitz des Gerichts. Für sie kommt es lediglich darauf an, ob es bei dem Verfahren um eine bei ihnen versicherte Angelegenheit geht. Die meisten Versicherungsnehmer schließen nämlich nur für bestimmte Rechtsfälle eine Rechtsschutzversicherung ab.

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