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Gepäckträger

Gepäckträger werden gern bei Urlaubsreisen je nach Modell auf dem Dach oder am Heck montiert. Da das zu einem erhöhten Treibstoffverbrauch führt, sollten sie bei Nichtgebrauch abmontiert werden. Transportiert werden vom Ski über Fahrrad bis zum Surfbrett vielerlei Gegenstände. Kommt es zu einem Unfall aufgrund herabfallender Gegenstände oder das gewählte Modell war nicht für die Belastung geeignet, haftet der Fahrzeugführer. Eine Reisegepäckversicherung schützt in der Regel das Gepäck der Versicherten, wenn es mit der Bahn, dem Flugzeug oder Bus befördert wird sowie während des Aufenthaltes in einer jeweiligen Unterkunft (Hotel, Pension, Appartementanlage). Auch für den Fall, dass das Gepäck auf einem Gepäckträger befestigt wurde oder bei einer entsprechenden Aufbewahrungsstelle gelagert wird, besteht ein Versicherungsschutz. Wer mit einem Fahrzeug mit Gepäckträger auf dem Dach eine Waschstraße benutzt und der Träger beschädigt oder gar abgerissen wird, kann nicht mit Entschädigungsleistungen rechnen, wenn der Inhaber der Waschanlage mehrmals auf das bestehende Risiko hingewiesen hat.

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