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Fremdes Eigentum

Bei einigen Versicherungen geht es im Kern darum, dass der Versicherte sich gegen Schäden versichern kann, die er selbst verursacht hat, wobei sowohl Personen als auch fremdes Eigentum betroffen sein können. Es handelt sich hier vorrangig um die Haftpflichtversicherungen, die es in verschiedenen Varianten gibt. Besonders die Privathaftpflichtversicherung sollte aber jeder Bürger besitzen. Diese Versicherung reguliert all diejenigen Schäden, die vom Versicherten nicht vorsätzlich verursacht wurden. Und zwar werden die möglichen Schäden in drei Rubriken unterteilt, nämlich in Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden. Neben den Personen ist also vor allen Dingen der Tatbestand versichert, dass der Versicherte fremdes Eigentum beschädigt oder sogar zerstört hat. Das Eigentum fällt in den Bereich der Sachschäden und im Prinzip ist jeder Sachwert als Eigentum des Geschädigten anzusehen, der diesem von rechtlicher Sicht aus betrachtet rechtmäßig gehört. Die Absicherung bei Sachschäden ist sehr wichtig, denn wird Fremdeigentum beschädigt, kann die Schadenssumme sehr hoch werden.

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