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Fahrschule

Der Begriff Fahrschule steht meist für eine privatwirtschaftliche Schule zum Führerscheinerwerb. Personen erhalten theoretische und praktische Kenntnisse in Bezug auf das Führen eines Kraftfahrzeugs. Dienstführerscheine während einer Militärzeit werden in speziellen Einrichtungen der Bundeswehr erworben. Um in Deutschland eine Fahrschule betreiben zu können, ist eine gesonderte Fahrschulerlaubnis gemäß Fahrlehrergesetz erforderlich. Bei gewerblicher Berufsausübung wird ein Fahrlehrerausweis benötigt. Fahrlehrer sind staatlich anerkannte Lehrkräfte. Eine Reihe von Versicherungen sichert sowohl den Fahrschulbetrieb als auch den privaten Lebensbereich ab. Der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung (Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz) sichert alle Risiken im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Diese Form des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige ist für Inhaber einer Fahrschule vor allem deshalb geeignet, weil der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrer-Rechtsschutz mit eingeschlossen sind. Alle weiteren Mitarbeiter des Betriebes sind während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit genauso versichert. Weitere notwendige Versicherungen zum risikofreien Fahrschulbetrieb finden sich im Bereich Kfz-Versicherung und Betriebshaftpflichtversicherung. Fahrschulinhaber können im privaten Bereich wie normale Versicherte geeignete Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen abschließen.

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