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Einlösungsbeitrag

Der Einlösungsbeitrag ist die Versicherungsrate, die als erster Beitrag an das Versicherungsunternehmen bezahlt wird. Die Zahlung des Einlösungsbeitrages erfolgt in der Regel zu Beginn der Versicherungslaufzeit. Diesem Beitrag kommt eine große Bedeutung für den Versicherungsschutz zu. Erst wenn das Versicherungsunternehmen den Einlösungsbeitrag empfangen hat, besteht auch ein Versicherungsschutz. Die darauffolgenden Beiträge müssen in den vereinbarten Zeitabständen beglichen werden, wobei eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden kann. Der Versicherungsschutz kann allerdings auch verloren gehen, wenn die dem ersten Beitrag zur Versicherung folgenden Beiträge nicht bezahlt werden. Mit dem Erhalt der Versicherungspolice bzw. des Versicherungsscheins wird auch die Bezahlung des ersten Beitrages fällig. Das Datum des Geldeinganges beim Versicherungsunternehmen bestimmt auch den Beginn des Versicherungsschutzes. Solange der Einlösungsbeitrag nicht bezahlt ist, bleibt die Versicherung auch im Schadensfall leistungsfrei und muss im Fall der Fälle keine Zahlungen leisten, da der Versicherungsvertrag als nicht zustande gekommen angesehen wird.

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