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Doppelkarte

Bei der Doppelkarte handelte es sich um eine Versicherungsbestätigung für eine vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wurde oftmals auch als Versicherungsbestätigungskarte oder als Deckungskarte bezeichnet. Dieses Dokument wurde jedem Versicherten vom Haftpflicht-Versicherungsunternehmen ausgehändigt und bestätigte dem Versicherten, dass die Absicht besteht, für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf diesem Dokument wurden die persönlichen Daten und die Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Doppelkarte wurde dabei von jedem Versicherten benötigt, welcher sein Fahrzeug zulassen, um- oder abmelden wollte. Ohne dieses Dokument durfte kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden, denn für jeden Fahrzeughalter besteht in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Sobald das Fahrzeug unter Vorlage der Versicherungsbestätigung zugelassen wurde, begann auch der Schutz der Haftpflichtversicherung. Seit dem Jahre 2009 wird die Doppelkarte nicht mehr als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung genutzt, sondern dieses Dokument wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung abgelöst. Somit reicht es seit dieser Zeit aus, eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), bei Anmeldung, Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen.

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