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Deliktsfähigkeit

Die Deliktsfähigkeit bestimmt, ob eine Person für den Schaden verantwortlich ist, den sie vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet hat. Kindern unter sieben Jahren wird jede Deliktsfähigkeit abgesprochen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht einschätzen können. Bis zum Alter von zehn Jahren wird eine Deliktsunfähigkeit auch bei fahrlässig verursachten Unfällen mit Kraftfahrzeugen sowie Schienen- oder Schwebebahnen angenommen. Zwischen dem siebten und achtzehnten Lebensjahr sind Kinder generell nur dann verantwortlich, wenn sie die notwendige Einsicht für ihr Handeln besitzen. Deliktsunfähig sind auch Personen, die bewusstlos sind oder an einer psychischen Krankheit leiden.Die Deliktsfähigkeit hat im Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung eine große Bedeutung. Die Versicherung ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Person deliktsfähig und der Schaden fahrlässig zustande gekommen ist. Wurde der Schaden jedoch mutwillig herbeigeführt oder ist die Person deliktsunfähig, muss der Versicherer für den Schaden nicht aufkommen. Das gilt auch für Schäden, die durch Alkoholeinfluss entstanden sind.

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