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Bergungskosten

Bei Bergungskosten handelt es sich um Kosten, die entstehen können, wenn von Rettungsdiensten des öffentlichen oder des privaten Rechts organisierte Rettungs-, Bergungs-, Such- oder Transportaktionen durchgeführt werden müssen. Zu diesen Aktionen kann es kommen, wenn ein Unfall an einer schwer erreichbaren Stelle passiert, wie es zum Beispiel beim Wandern in den Bergen, beim Skifahren oder beim Baden im Meer oder in anderen Gewässern der Fall sein kann. Zu den Bergungskosten können somit zum Beispiel die Kosten für den Einsatz der Fahrzeuge wie Hubschrauber zählen. Aber auch die eventuell notwendige Hundestaffel oder der anschließende Transport mit dem Krankenwagen zählt zu diesen Kosten. Diese Kosten sind häufig im Rahmen einer Unfallversicherung abgedeckt, jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei den meisten Versicherungen ist dabei eine geringe Versicherungssumme für die Bergungskosten ein beitragsfreier Bestandteil der Unfallversicherung. Allerdings können auch zusätzlich deutlich höhere Versicherungssummen vereinbart werden.

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