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Aufräumkosten

Kosten für die Aufräumung können sich in unterschiedlichen Fällen ergeben. Im Versicherungsbereich spricht man von den Aufräumkosten zumeist nach dem Eintritt bestimmter Schadensfälle. Wenn versicherte Gebäude beispielsweise durch Schadensfälle wie Feuer, Überschwemmungen oder andere Ereignisse zerstört bzw. beschädigt wurden, ist es anschließend häufig notwendig, Aufräumarbeiten zu beginnen, um den Ort der Verwüstung wieder in Ordnung zu bringen. Diese Aufräumkosten können mitunter von der Versicherung abgedeckt werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Klauseln für einen solchen Versicherungsschutz sind beispielsweise in der Haushaltsversicherung zu finden. Auch Feuer- und Wasserschadensversicherungen können entsprechende Abschnitte enthalten, die festlegen, wann die Versicherung für die Aufräumkosten aufkommt. Die Kosten für die Aufräumung sind dabei üblicherweise mit einem Maximalwert in der Höhe begrenzt. Bezüglich der Aufräumung können im Versicherungsvertrag mitunter auch noch einige andere Dinge festgelegt sein. Somit kann es dem Versicherungsnehmer etwa vorgeschrieben werden, welche Firma zu beauftragen ist oder wie die Aufräumung im Detail erfolgen soll.

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