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Anschnallpflicht

Eine Anschnallpflicht besteht im Straßen- und Flugverkehr. Sie dient der Vermeidung von Verletzungen bei einem Unfall. Sie hat des Weiteren einen Rückgang von teuren Schadensregulierungen für die Versicherungsunternehmen bewirkt, was wirtschaftlich für die Versicherungen von Vorteil ist. Sollte bei einem Unfall festgestellt werden, dass die Anwendung der Gurtpflicht verletzt wurde, so kann das Versicherungsunternehmen die Zahlung der Schadenssumme drastisch kürzen oder eine Regulierung in sehr schweren Fällen sogar verweigern.Seit 1976 wurde die Anschnallpflicht für PKW, Kleinlaster, Kleinlaster und Reisebusse sukzessive eingeführt. Nur Linienbusse haben derzeit noch keine Anschnallpflicht. Hier wird derzeit jedoch über eine Einführung diskutiert.Im Flugverkehr gilt es, einen Sicherheitsgurt bei Starts und Landungen anzulegen. Einige Fluglinien haben die Gurtpflicht auf den gesamten Flug ausgedehnt, dies liegt jedoch im Ermessen des Flugunternehmens und ist nicht gesetzlich verankert.. Ausnahmen von der Anschnallpflicht gelten in Deutschland im Taxi, beim Rückwärtsfahren oder bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit.

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